Bekanntmachung Corona-Regelungen

 

Bekanntmachung

 

 

Der Krisenstab der Pfarrei St. Judas Thaddäus weist auf folgende Regelungen hin, die ab dem 4./5.12.2021 gelten:

 

Gottesdienste:

 

Für die Mitfeier von Gottesdiensten gilt die 3G-Regelung, also nur Geimpfte, Genesene oder Getestete dürfen teilnehmen. Bitte halten Sie den entsprechenden Nachweis bzw. das amtliche Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden sein darf, bereit.

 

Kinder bis einschl. 15 Jahren unterliegen nicht dieser Regelung, sondern haben freien Zugang.

 

Beim Hereinkommen müssen die Hände an den bereitstehenden Spendern desinfiziert werden.

 

In der Kirche, auch während des Gottesdienstes am Platz, sind med. Masken (OP- oder FFP2-Masken) zu tragen.

 

Eine Begrenzung der Zahl der Mitfeiernden gibt es nicht.

 

Die Ordnerdienste kontrollieren die Einhaltung der 3G-Regel und weisen ggf. Nicht-Zugangsberechtigte ab.

 

 

Pfarrheime:

 

Für die Teilnahme an Veranstaltungen in den Pfarrheimen gilt die 3G-Regelung, also ausschließlich Geimpfte, Genesene oder Getestete sind zugelassen.

 

Für die Einhaltung dieser Vorgabe und die Überprüfung der Teilnehmerangaben ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich.

 

Beim Hereinkommen müssen die Hände an den bereitstehenden Spendern desinfiziert werden.

 

Auf den Laufwegen sind med. Masken (OP- oder FFP2-Masken) zu tragen, die am Platz abgenommen werden können.

 

Der Verzehr von Speisen und Getränken ist uneingeschränkt möglich. Für eine Veranstaltung mit Verzehr gilt die 2G-Regel.

 

Eine Teilnehmerliste muss nicht geführt werden.

 

Grundsätzlich empfiehlt der Krisenstab vor der Teilnahme an einem Gottesdienst oder einer anderen Veranstaltung einen Selbsttest.

 

Wer Erkältungssymptome hat oder sich unwohl fühlt, bleibe bitte Zuhause.

 

Für die Pfarrei St. Judas Thaddäus

 

                   Roland Winkelmann, Pfr.