Corona Bekanntmachung 28.06.2022

 

Bekanntmachung

 

(Stand 28.6.2022)

 

 

 

Der Krisenstab der Pfarrei St. Judas Thaddäus weist auf folgende Regelungen hin, die ab sofort gelten:

 

 

 

Gottesdienste:

 

 

 

Die 3G-Regelung für die Mitfeier von Gottesdiensten entfällt, ebenso die Pflicht zum Tragen einer Maske.

 

Jedoch wird das Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder besser FFP2-Maske) zum eigenen Schutz empfohlen.

 

Beim Hereinkommen müssen die Hände an den bereitstehenden Spendern desinfiziert werden.

 

Eine Begrenzung der Zahl der Mitfeiernden gibt es nicht.

 

 

 

 

 

Pfarrheime:

 

 

 

Die 3G-Regelung für die Teilnahme an Veranstaltungen in den Pfarrheimen entfällt, ebenso die Pflicht zum Tragen einer Maske.

 

Jedoch wird das Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder besser FFP2-Maske) zum eigenen Schutz empfohlen.

 

Beim Hereinkommen müssen die Hände an den bereitstehenden Spendern desinfiziert werden.

 

Eine Teilnehmerbegrenzung gibt es nicht, und eine Teilnehmerliste muß nicht geführt werden.

 

 

 

 

 

Für die Pfarrei St. Judas Thaddäus

 

                   Roland Winkelmann, Pfr.